HAPPIEST BABY, INC.
OPEN SOURCE-HINWEIS
Aktualisiert am 1. April 2017
Diese Hinweise zu Komponenten von Drittanbietern werden gemäß der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) bereitgestellt, und alle verwendeten, hierin jedoch nicht definierten Begriffe in Großbuchstaben haben die ihnen in der EULA zugeschriebene Bedeutung.
Die unten aufgeführten Komponenten von Drittanbietern können in der Produktsoftware enthalten sein. Wie in der EULA angegeben, regeln die Lizenzbedingungen, die den Komponenten von Drittanbietern beiliegen, deren Nutzung. Obwohl die hierin enthaltenen Informationen als vollständig und richtig erachtet werden, übernimmt HBI keine Garantie in Bezug auf diese Informationen und übernimmt keinerlei Haftung in Verbindung mit diesen Informationen.
WIE IN DER EULA AUSFÜHRLICH DARGELEGT, WERDEN KOMPONENTEN DRITTER „WIE BESEHEN“, „WO BESEHEN“, „WIE VERFÜGBAR“, „MIT ALLEN FEHLERN“ UND, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, OHNE JEGLICHE GARANTIE BEREITGESTELLT. HBI UND SEINE LIZENZGEBER LEHNEN JEGLICHE GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE KOMPONENTEN DRITTER AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG UND TITEL, SOWIE JEGLICHE GARANTIEN HINSICHTLICH DER SICHERHEIT, DES UNGESTÖRTEN BESITZES, DER ZUVERLÄSSIGKEIT, AKTUALITÄT UND LEISTUNG DER DIENSTE.
Für Anfragen oder Wünsche kontaktieren Sie uns bitte unter: opensource@happiestbaby.com oder Happiest Baby, Inc., 3115 South La Cienega Boulevard, Los Angeles, California 90016.
Linux 2.6.35; Realtek RTL8188
Allgemeine öffentliche GNU-Lizenz
Version 2, Juni 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave., Cambridge, MA 02139
Das Kopieren und Verteilen von wörtlichen Kopien dieses Lizenzdokumentes ist jedem gestattet, Änderungen daran sind jedoch nicht gestattet.
PRÄAMBEL
Die Lizenzen für die meisten Softwareprogramme sind so konzipiert, dass sie Ihnen die Freiheit nehmen, diese zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihre Freiheit garantieren, freie Software zu teilen und zu verändern – um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre Benutzer kostenlos ist. Diese General Public License gilt für die meiste Software der Free Software Foundation und für jedes andere Programm, dessen Autoren sich zu ihrer Verwendung verpflichten (einige andere Softwareprogramme der Free Software Foundation unterliegen stattdessen der GNU Library General Public License). Sie können sie auch auf Ihre Programme anwenden.
Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir damit Freiheit, nicht Preis. Unsere General Public Licenses sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verteilen (und dafür auf Wunsch auch Geld zu verlangen), dass Sie den Quellcode erhalten oder ihn bei Bedarf abrufen können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun können.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen vornehmen, die es jedem verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Diese Einschränkungen bedeuten für Sie bestimmte Verantwortlichkeiten, wenn Sie Kopien der Software verteilen oder sie ändern.
Wenn Sie beispielsweise Kopien eines solchen Programms verteilen, sei es kostenlos oder gegen Gebühr, müssen Sie den Empfängern alle Rechte einräumen, die Sie haben. Sie müssen sicherstellen, dass auch sie den Quellcode erhalten oder erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir verwahren das Urheberrecht an der Software und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verteilen und/oder zu modifizieren.
Außerdem möchten wir zum Schutz jedes Autors und zu unserem eigenen sicherstellen, dass jeder versteht, dass für diese kostenlose Software keine Garantie besteht. Wenn die Software von jemand anderem geändert und weitergegeben wird, möchten wir, dass die Empfänger wissen, dass es sich nicht um das Original handelt, damit von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors beeinträchtigen.
Schließlich ist jedes freie Programm ständig durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr vermeiden, dass Weiterverteiler eines freien Programms individuell Patentlizenzen erwerben und das Programm damit faktisch proprietär machen. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, dass jedes Patent für jedermanns freie Nutzung lizenziert werden muss oder überhaupt nicht lizenziert werden darf.
Nachfolgend finden Sie die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Änderung.
Bedingungen und Konditionen der GNU GENERAL PUBLIC LICENSE für das Kopieren, Verteilen und Modifizieren
0. Diese Lizenz gilt für alle Programme oder andere Werke, die einen Hinweis des Urheberrechtsinhabers enthalten, dass sie unter den Bedingungen dieser General Public License verbreitet werden dürfen. Der Begriff „Programm“ bezieht sich im Folgenden auf alle derartigen Programme oder Werke, und ein „auf dem Programm basierendes Werk“ bezeichnet entweder das Programm oder ein davon abgeleitetes Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes: das heißt ein Werk, das das Programm oder einen Teil davon enthält, entweder wörtlich oder mit Änderungen und/oder in eine andere Sprache übersetzt. Im Folgenden ist die Übersetzung uneingeschränkt im Begriff „Änderung“ enthalten. Jeder Lizenznehmer wird mit „Sie“ angesprochen.
Andere Aktivitäten als Kopieren, Verteilen und Ändern sind von dieser Lizenz nicht abgedeckt; sie liegen außerhalb ihres Geltungsbereichs. Das Ausführen des Programms ist nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programms ist nur dann abgedeckt, wenn ihr Inhalt ein auf dem Programm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, ob es durch Ausführen des Programms erstellt wurde). Ob dies zutrifft, hängt davon ab, was das Programm tut.
1. Sie dürfen wortgetreue Kopien des Quellcodes des Programms, so wie Sie ihn erhalten, auf jedem beliebigen Medium kopieren und verteilen, vorausgesetzt, dass Sie auf jeder Kopie deutlich sichtbar und in angemessener Weise einen entsprechenden Copyright-Vermerk und Gewährleistungsausschluss veröffentlichen, alle Hinweise, die sich auf diese Lizenz und auf das Fehlen jeglicher Gewährleistung beziehen, unverändert lassen und allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz aushändigen.
Sie können für die physische Übertragung einer Kopie eine Gebühr erheben und nach Ihrer Wahl gegen eine Gebühr Garantieschutz anbieten.
2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern und so ein auf dem Programm basierendes Werk erstellen. Sie dürfen solche Veränderungen oder Werke unter den Bedingungen von Abschnitt 1 oben kopieren und verteilen, vorausgesetzt, dass Sie auch alle folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Sie müssen dafür sorgen, dass die geänderten Dateien deutlich erkennbare Hinweise darauf enthalten, dass Sie die Dateien geändert haben, sowie das Datum der Änderung.
b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle von Ihnen verteilten oder veröffentlichten Arbeiten, die ganz oder teilweise das Programm oder Teile davon enthalten oder davon abgeleitet sind, gemäß den Bedingungen dieser Lizenz als Ganzes kostenlos an alle Drittparteien lizenziert werden; und
c) Wenn das geänderte Programm beim Ausführen normalerweise Befehle interaktiv liest, müssen Sie dafür sorgen, dass es, wenn es für eine solche interaktive Verwendung auf die üblichste Weise gestartet wird, eine Mitteilung druckt oder anzeigt, die einen entsprechenden Copyright-Vermerk und einen Hinweis enthält, dass keine Garantie besteht (oder dass Sie eine Garantie geben) und dass Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weitergeben dürfen, und dass der Benutzer darüber informiert wird, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv ist, aber normalerweise keine solche Mitteilung druckt, ist Ihr auf dem Programm basierendes Werk nicht verpflichtet, eine Mitteilung zu drucken.
Diese Anforderungen gelten für das geänderte Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Abschnitte dieses Werks nicht aus dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für diese Abschnitte, wenn Sie sie als eigenständige Werke verteilen. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verteilen, das ein auf dem Programm basierendes Werk ist, muss die Verteilung des Ganzen den Bedingungen dieser Lizenz entsprechen, deren Berechtigungen für andere Lizenznehmer sich auf das gesamte Ganze und damit auf jeden einzelnen Teil erstrecken, unabhängig davon, wer ihn geschrieben hat.
Die Absicht dieses Abschnitts besteht daher nicht darin, Rechte an Arbeiten zu beanspruchen oder Ihre Rechte an Arbeiten anzufechten, die vollständig von Ihnen geschrieben wurden. Vielmehr geht es darum, das Recht auszuüben, die Verbreitung abgeleiteter oder gesammelter Werke auf Grundlage des Programms zu kontrollieren.
Darüber hinaus führt die bloße Zusammenlegung eines anderen, nicht auf dem Programm basierenden Werks mit dem Programm (oder mit einem auf dem Programm basierenden Werk) auf einem Speicher- oder Vertriebsmedium nicht dazu, dass das andere Werk unter den Geltungsbereich dieser Lizenz fällt.
3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Abschnitt 2) im Objektcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 oben kopieren und verteilen, vorausgesetzt, dass Sie außerdem eine der folgenden Aktionen ausführen:
a) Der vollständige entsprechende maschinenlesbare Quellcode muss beiliegen, wobei die Verteilung gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem üblicherweise für den Softwareaustausch verwendeten Medium erfolgen muss; oder
b) Fügen Sie dem Paket ein schriftliches Angebot bei, das mindestens drei Jahre gültig ist und Ihnen die Möglichkeit gibt, Dritten gegen eine Gebühr, die die Kosten für die physische Verteilung des Quellcodes nicht übersteigt, eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quellcodes zur Verfügung zu stellen, die gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 1 und 2 oben auf einem üblicherweise für den Softwareaustausch verwendeten Medium verteilt werden darf; oder
c) Fügen Sie dem Programm die Informationen bei, die Sie über das Angebot zur Verteilung des entsprechenden Quellcodes erhalten haben. Diese Alternative ist nur für die nichtkommerzielle Verteilung zulässig und nur, wenn Sie das Programm in Objektcode oder ausführbarer Form mit einem solchen Angebot erhalten haben, gemäß Unterabschnitt b oben.
Der Quellcode eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks, in der Änderungen vorgenommen werden können. Bei einem ausführbaren Werk ist der vollständige Quellcode der gesamte Quellcode aller darin enthaltenen Module, plus alle zugehörigen Schnittstellendefinitionsdateien und die Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des ausführbaren Werks verwendet werden. Als besondere Ausnahme muss der verteilte Quellcode jedoch nichts enthalten, was normalerweise (in Quell- oder Binärform) mit den Hauptkomponenten (Compiler, Kernel usw.) des Betriebssystems verteilt wird, auf dem das ausführbare Werk läuft, es sei denn, diese Komponente selbst wird mit dem ausführbaren Werk geliefert.
Wenn die Verbreitung von ausführbarem Code oder Objektcode durch das Anbieten eines Kopierzugriffs von einem bestimmten Ort erfolgt, dann gilt das Anbieten eines gleichwertigen Kopierzugriffs auf den Quellcode von demselben Ort als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht kopieren, ändern, unterlizenzieren oder verteilen, es sei denn, dies ist in dieser Lizenz ausdrücklich vorgesehen. Jeder andere Versuch, das Programm zu kopieren, zu ändern, unterlizenzieren oder zu verteilen, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz. Die Lizenzen von Parteien, die im Rahmen dieser Lizenz Kopien oder Rechte von Ihnen erhalten haben, werden jedoch nicht beendet, solange diese Parteien die Lizenz vollständig einhalten.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Nichts anderes erteilt Ihnen jedoch die Erlaubnis, das Programm oder seine abgeleiteten Werke zu ändern oder zu verteilen. Wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) ändern oder verteilen, wird daher davon ausgegangen, dass Sie diese Lizenz akzeptiert haben und sich damit einverstanden erklärt haben, an alle darin enthaltenen Bedingungen gebunden zu sein, einschließlich derjenigen, die sich auf das Kopieren, Verteilen oder Ändern des Programms oder darauf basierender Werke beziehen. Wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren, haben Sie keine Erlaubnis, das Programm oder seine abgeleiteten Werke zu ändern oder zu verteilen. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber eine Lizenz zum Kopieren, Verteilen oder Ändern des Programms gemäß diesen Bedingungen. Sie dürfen den Empfängern keine weiteren Beschränkungen hinsichtlich der Ausübung der hierin gewährten Rechte auferlegen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7. Wenn Ihnen aufgrund eines Gerichtsurteils oder einer Patentverletzungsbehauptung oder aus einem anderen Grund (nicht beschränkt auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (ob durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden Sie diese nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie das Programm nicht so verteilen können, dass Sie gleichzeitig Ihren Verpflichtungen aus dieser Lizenz und allen anderen relevanten Verpflichtungen nachkommen, dürfen Sie das Programm infolgedessen überhaupt nicht verteilen. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz die gebührenfreie Weiterverteilung des Programms durch alle Personen, die direkt oder indirekt Kopien über Sie erhalten, nicht gestattet, besteht die einzige Möglichkeit, sowohl dieser als auch dieser Lizenz nachzukommen, darin, vollständig auf die Verteilung des Programms zu verzichten.
Sollte ein beliebiger Teil dieses Abschnitts unter bestimmten Umständen für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt der Rest des Abschnitts weiterhin und unter anderen Umständen der gesamte Abschnitt.
Dieser Abschnitt soll Sie nicht dazu verleiten, Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten. Der einzige Zweck dieses Abschnitts besteht darin, die Integrität des Systems zur Verbreitung freier Software zu schützen, das durch öffentliche Lizenzpraktiken umgesetzt wird. Viele Menschen haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu der breiten Palette an Software geleistet, die über dieses System verbreitet wird. Es liegt beim Autor/Spender, ob er oder sie bereit ist, Software über ein anderes System zu verbreiten, und ein Lizenznehmer kann diese Entscheidung nicht erzwingen.
Dieser Abschnitt soll gründlich klarstellen, was sich aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
8. Wenn die Verbreitung und/oder Nutzung des Programms in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der ursprüngliche Urheberrechtsinhaber, der das Programm dieser Lizenz unterstellt, eine ausdrückliche geografische Verbreitungsbeschränkung hinzufügen, die diese Länder ausschließt, so dass die Verbreitung nur in oder zwischen Ländern zulässig ist, die nicht auf diese Weise ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Beschränkung, als ob sie im Hauptteil dieser Lizenz niedergeschrieben wäre.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Diese neuen Versionen werden im Geiste der aktuellen Version ähneln, können sich jedoch im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu berücksichtigen. Jede Version erhält eine eindeutige Versionsnummer. Wenn das Programm eine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, die für es und „jede spätere Version“ gilt, haben Sie die Möglichkeit, die Bedingungen dieser Version oder jeder späteren von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer dieser Lizenz angibt, können Sie jede Version wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
10. Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme integrieren möchten, deren Verbreitungsbedingungen anders sind, schreiben Sie an den Autor und bitten Sie um Erlaubnis. Für Software, die urheberrechtlich geschützt ist, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen hier manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet, den freien Status aller Derivate unserer freien Software zu bewahren und die gemeinsame Nutzung und Wiederverwendung von Software allgemein zu fördern.
KEINE GARANTIE
11. DA DAS PROGRAMM KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD, GIBT ES KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM „WIE VORLIEGEND“ OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE ZUR VERFÜGUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH DER QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.
12. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, haftet kein Urheberrechtsinhaber oder Dritter, der das Programm wie oben zulässig ändert und/oder weiterverbreitet, Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich allgemeiner, besonderer, beiläufig entstandener oder Folgeschäden, die aus der Verwendung oder der Unmöglichkeit der Verwendung des Programms entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Datenverlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten oder von Ihnen oder Dritten getragene Verluste oder das Unvermögen des Programms, mit anderen Programmen zu funktionieren), selbst wenn dieser Urheberrechtsinhaber oder Dritte auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
PubNub Posix C SDK 2.2.0
Die MIT-Lizenz (MIT) Copyright (c) 2015 PubNub
Jedem, der diese Software und die dazugehörigen Dokumentationsdateien (die „Software“) erhält, wird hiermit unentgeltlich die Genehmigung erteilt, mit der Software uneingeschränkt zu verfahren. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Software zu verwenden, zu vervielfältigen, zu modifizieren, zusammenzufügen, zu veröffentlichen, zu verteilen, unterzulizenzieren und/oder Kopien der Software zu verkaufen und diese Rechte unter folgenden Bedingungen anderen zu übertragen:
Der oben genannte Copyright-Vermerk und dieser Genehmigungsvermerk müssen in allen Kopien oder wesentlichen Teilen der Software enthalten sein.
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ BEREITGESTELLT, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG. IN KEINEM FALL HAFTEN DIE AUTOREN ODER URHEBERRECHTSINHABER FÜR ANSPRÜCHE, SCHÄDEN ODER ANDERE VERBINDLICHKEITEN, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DIE AUS DER SOFTWARE ODER DER VERWENDUNG ODER ANDEREN UMGANG MIT DER SOFTWARE ENTSTEHEN, AUS DIESER ENTSTEHEN ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER STEHEN.